Der NATO-Generalsekretär kann Luftschläge gegen Ziele auf dem Gebiet der BRJ genehmigen
Am 30. Januar 1999 gab die NATO eine Erklärung ab, in der sie bekannt gab, dass der Nordatlantikrat zugestimmt habe, dass "der NATO-Generalsekretär Luftschläge gegen Ziele auf dem Gebiet der BRJ genehmigen kann", um "die Einhaltung der Forderungen der internationalen Gemeinschaft zu erzwingen und eine politische Einigung zu erreichen".
