Bosnienkrieg
Pub.L. 103–337 wurde vom Präsidenten unterzeichnet
Washington D.C., USA
Am 5. Oktober 1994 wurde Pub.L. 103–337 vom Präsidenten unterzeichnet. Darin wurde festgelegt, dass der Präsident einen Vorschlag an den UN-Sicherheitsrat zur Beendigung des Waffenembargos einbringen sollte, falls die bosnischen Serben den Vorschlag der Kontaktgruppe bis zum 15. Oktober nicht akzeptiert hätten. Sollte dieser bis zum 15. November nicht verabschiedet werden, dürften nur noch Mittel verwendet werden, die von allen UN-Mitgliedern gemäß Resolution 713 zur Durchsetzung des Embargos gefordert wurden, was das Embargo faktisch beenden würde.
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