Carlos der Schakal
Europäischer Gerichtshof
Paris, Frankreich
Im Jahr 2005 befasste sich der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit einer Beschwerde von Ramírez Sánchez, dass seine langjährige Einzelhaft eine "unmenschliche und erniedrigende Behandlung" darstelle. Im Jahr 2006 entschied das Gericht, dass Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention (Verbot unmenschlicher und erniedrigender Behandlung) nicht verletzt worden sei; Artikel 13 (Recht auf eine wirksame Beschwerde) jedoch schon. Ramírez Sánchez wurden 10.000 € für Kosten und Auslagen zugesprochen, da er keinen Anspruch auf Schadensersatz geltend gemacht hatte.
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