Heiliges Römisches Reich
Heiliges Römisches Reich Deutscher Nation
Deutschland
Hier einigten sich der König und die Herzöge auf vier Gesetze, die allgemein als Reichsreform bezeichnet werden: eine Reihe von Rechtsakten, um dem zerfallenden Reich eine Struktur zu geben. Zum Beispiel brachte dieses Gesetz die Reichskreise und das Reichskammergericht hervor, Institutionen, die – bis zu einem gewissen Grad – bis zum Ende des Reiches im Jahr 1806 Bestand haben sollten. Es dauerte einige Jahrzehnte, bis die neue Regelung allgemeine Akzeptanz fand und das neue Gericht effektiv zu arbeiten begann; die Reichskreise wurden 1512 endgültig festgelegt. Der König stellte auch sicher, dass sein eigener Hof, der Reichshofrat, weiterhin parallel zum Reichskammergericht arbeitete. Ebenfalls 1512 erhielt das Reich seinen neuen Titel, das Heilige Römische Reich Deutscher Nation.
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