Martin Bormann
Der Prozess
Nürnberg, Deutschland
Der Prozess begann am 20. November 1945. Da Beweise für Bormanns Tod fehlten, verhandelte der Internationale Militärgerichtshof gegen ihn in Abwesenheit, wie es Artikel 12 ihrer Satzung erlaubte. Er wurde in drei Punkten angeklagt: Verschwörung zur Führung eines Angriffskrieges, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit.
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