Völkermord an den Armeniern
Vorläufiges Gesetz über Enteignung und Konfiszierung
Türkei (damals Osmanisches Reich)
Das Tehcir-Gesetz brachte einige Maßnahmen bezüglich des Eigentums der Deportierten mit sich, und am 13. September 1915 verabschiedete das osmanische Parlament das "Vorläufige Gesetz über Enteignung und Konfiszierung", das besagte, dass alles Eigentum, einschließlich Land, Vieh und Häuser, das den Armeniern gehörte, von den Behörden konfisziert werden sollte.
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