Martin Bormann
An beiden Schädeln wurde eine Gesichtsrekonstruktion durchgeführt
Westdeutschland
Anfang 1973 wurde an beiden Schädeln eine Gesichtsrekonstruktion durchgeführt, um die Identität der Leichen zu bestätigen. Kurz darauf erklärte die westdeutsche Regierung Bormann für tot. Der Familie wurde es nicht gestattet, den Körper einzuäschern, falls spätere forensische Untersuchungen dies erforderlich machen sollten.
Kann Fehler enthalten.
