Der Holocaust
Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums verabschiedet
Deutschland
Am 7. April 1933 wurde das Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums verabschiedet, das Juden und andere „Nichtarier“ aus dem öffentlichen Dienst ausschloss. Juden wurde die Ausübung des Anwaltsberufs untersagt, sie durften keine Zeitungen herausgeben oder besitzen, nicht Mitglied im Journalistenverband sein und keine landwirtschaftlichen Betriebe besitzen.
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