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Der Holocaust

Nürnberger Gesetze

Sonntag Sep 15, 1935
Berlin, Deutschland

Am 15. September 1935 verabschiedete der Reichstag das Reichsbürgergesetz und das Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre, bekannt als Nürnberger Gesetze. Ersteres besagte, dass nur Personen „deutschen oder artverwandten Blutes“ Bürger sein konnten. Jeder mit drei oder mehr jüdischen Großeltern wurde als Jude eingestuft. Das zweite Gesetz besagte: „Eheschließungen zwischen Juden und Staatsangehörigen deutschen oder artverwandten Blutes sind verboten.“ Sexuelle Beziehungen zwischen ihnen wurden ebenfalls kriminalisiert; Juden durften keine deutschen Frauen unter 45 Jahren in ihrem Haushalt beschäftigen.

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